Wildtierhaltung in Gehegen
Das Programm gliedert sich in den Teil Immobilisierung von Wildtieren und den Teil Schlachttieruntersuchung bei Farmwild. Jede von Tierhalterin/vom Tierhalter beabsichtigte Immobilisierung ist zeitgerecht der Betreuungstierärztin/dem Betreuungstierarzt zu melden. Die Immobilisierung ist nach Möglichkeit durch die Betreuungstierärztin/den Betreuungstierarzt vorzunehmen. Im Rahmen des Programms kann die Tierhalterin/der Tierhalter die Schlachttieruntersuchung bei Farmwild durchführen.



